Für den Umfang der Dolmetschleistung sowie für alle zukünftigen Geschäfte werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen verbindlich anerkannt. Jede abweichende Vereinbarung bedarf einer schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Brainstorm Sprachdienstleistungen GmbH (Fa. Brainstorm). Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eigener Geschäftsbedingungen. Diese werden auch nicht durch das Schweigen
Aufgrund dieses Vertrags organisiert die Fa. Brainstorm einen bzw.
mehrere Dolmetscher für die Veranstaltung des Auftraggebers auf der
Grundlage der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Anforderungen.
Die Fa. Brainstorm verpflichtet die für einen Auftrag erforderlichen
Dolmetscher erst nach Auftragserteilung. Sollte die Verfügbarkeit nach der
Beauftragung durch den Kunden nicht gegeben sein, ist die Fa. Brainstorm
dazu berechtigt, vom Vertrag ohne weiteres zurück zu treten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fa. Brainstorm bereits bei
Vertragsabschluß die genauen Anforderungen hinsichtlich der erwünschten
Sprachkombinationen, Besetzungsmodalitäten bzw. etwaiger gesonderter, über
die für erfahrene Konferenzdolmetscher üblichen Fachkenntnisse
hinausgehenden Anforderungen schriftlich mitzuteilen. Etwaige Abänderungen
zu einem späteren Zeitpunkt gelten nur bei schriftlicher Gegenbestätigung
durch die Fa. Brainstorm.
Möchte der Auftraggeber den (die) im Einsatz befindlichen Dolmetscher für
weitere Sprachen bzw. mit weiteren nicht vertraglich vereinbarten Aufgaben
am Einsatzort verwenden bzw. betrauen, sei es während der beauftragten
Zeit oder außerhalb dieser, ist das mit der Fa. Brainstorm schriftlich im
Vorfeld zu vereinbaren. Ist eine schriftliche Vereinbarung aufgrund
fehlender Zeit nicht mehr möglich, sind das Einverständnis und die Kosten
von Brainstorm vor dem zusätzlichen Einsatz des (der) Dolmetscher
telefonisch einzuholen bzw. abzuklären und zu vereinbaren.
Der Auftraggeber ist des weiteren verpflichtet, der Fa. Brainstorm für
jeden Dolmetscher ausreichend Informationsmaterial und Unterlagen zur
Verfügung zu stellen, da die Qualität der Dolmetschung wesentlich von der
Vorbereitung der Dolmetscher und somit von den vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Informationsunterlagen (Vortragsmanuskripte,
Referenzmaterial, Glossare, Terminologien – sowohl einsprachig wie auch
mehrsprachig) abhängt, was besonders für während der Veranstaltung
verlesene Texte bzw. gezeigte Videos/Filme gilt. Zur adäquaten
Vorbereitung ist eine Zustellung der Unterlagen und Informationen
spätestens 3 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn per E-Mail zweckdienlich
und empfehlenswert. Wird der Fa. Brainstorm Referenzmaterial in nicht
ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt, so ist die Fa. Brainstorm
berechtigt, eine Vervielfältigung desselben selbst vorzunehmen und die
Kosten hierfür dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Zudem entbindet
dies die Fa. Brainstorm von jeglicher Haftung bezüglich der Qualität der
geleisteten Dolmetschung. Ist eine Übermittlung der
Vorbereitungsmaterialien auf elektronischem Wege nicht möglich, so sind
der Fa. Brainstorm sämtliche Materialien in der Zahl der zum Einsatz
kommenden Dolmetscher zuzüglich einem Exemplar für die Fa. Brainstorm per
Boten/auf dem Postweg zu übermitteln, wobei diese spätestens 3 Werktage
vor Veranstaltungsbeginn bei der Fa. Brainstorm eintreffen müssen. Vom
Auftraggeber gewünschte und außerhalb der vereinbarten
Veranstaltungszeiten anberaumte Vorbesprechungen (mit oder ohne
Dolmetscher) werden gerne organisiert bzw. wahrgenommen, diese werden
jedoch zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Dolmetschern während ihrer Arbeit
ausreichend Getränke auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. An
Veranstaltungstagen bzw. dem Anreisetag, dem Abreisetag oder eventuellen
Fenstertagen stellt der Auftraggeber für jedes Teammitglied 3
Hauptmahlzeiten zur Verfügung (Anreisetag, wenn nicht Veranstaltungstag
und nicht anders vereinbart, nur Abendessen, Abreisetag, wenn nicht
Veranstaltungstag und nicht anders vereinbart, nur Frühstück), wobei, wenn
nicht anders vereinbart, das Frühstück üblicherweise am Beherbergungsort,
das Mittagessen am Veranstaltungsort und das Abendessen nach freier Wahl
der Teammitglieder bereit zu stellen ist. Bei einer An- bzw. Abreisedauer
von mehr als 4 Stunden pro Strecke können während der Reise eingenommene
Mahlzeiten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Falls nicht
schriftlich anders lautend vereinbart, übernimmt der Auftraggeber die
Kosten hierfür direkt. Werden einzelne Mahlzeiten nicht vom Auftraggeber
bereitgestellt, so werden sie diesem von Brainstorm im Zuge der
Endabrechnung in Rechnung gestellt oder von diesem durch eine vereinbarte
Verpflegungspauschale abgegolten.
Die Fa. Brainstorm ist als Auftragnehmer verpflichtet, nach Möglichkeit
mit erfahrenen Dolmetschern zusammenzuarbeiten. Sie ist bemüht, die
Dolmetscher jeweils nach den Spezialisierungsschwerpunkten der einzelnen
Dolmetscher zusammenzustellen.
Möchte der Auftraggeber einen ihm aus früheren Einsätzen bekannten
Dolmetscher zum Einsatz bringen, so bemüht sich die Fa. Brainstorm diesen
für die betreffende Veranstaltung zu organisieren. Hierbei sind die
Bestimmungen in Abschnitt 6 zu berücksichtigen.
Die Honorare für die Dolmetschungen bestimmen sich nach den Tarifen der
Fa. Brainstorm bzw. nach deren schriftlichen Kostenvoranschlägen.
Kostenvoranschläge gelten ausschließlich, wenn sie schriftlich erfolgt
sind. Andere Kostenvoranschläge gelten nur als unverbindliche
Richtlinien.
Dolmetschtarife werden im Allgemeinen nach Halb- bzw. Ganztagen
berechnet. Ein Halbtagessatz umfasst eine reine Anwesenheit der
Dolmetscher am Veranstaltungsort von maximal 4 Stunden und eine reine
Arbeitszeit der Dolmetscher von maximal 3 Stunden. Ein Ganztag umfasst
eine Anwesenheitszeit am Veranstaltungsort von maximal 8 Stunden und eine
reine Arbeitszeit von maximal 6 Stunden. Jede anfallende Überstunde wird
in Rechnung gestellt (Überstunden nur bei Ganztag möglich, d.h. ab Beginn
der 7. Arbeitsstunde bzw. der 9. Stunde der Anwesenheit). Die Ganz- bzw.
Halbtagessätze sowie die Überstunden werden ab dem vom Auftraggeber
gewünschten, schriftlich bekannt gegebenen Zeitpunkt, zu dem der/die
Dolmetscher am Veranstaltungsort erwartet werden, berechnet. Ein späterer
Veranstaltungsbeginn bleibt unberücksichtigt. Begonnene Überstunden werden
als ganze berechnet. Von Seiten des Auftraggebers gewünschte
Sonderleistungen (z.B. Aufnahmen oder Veröffentlichung derselben) werden
gesondert verrechnet.
Bei Veranstaltungen außerhalb Wiens bzw. bei Veranstaltungen innerhalb
Wiens im Falle der durch die Veranstaltung bedingten Notwendigkeit,
Dolmetscher/Techniker von einem anderen Ort einzusetzen (lokal nicht/nicht
mehr verfügbare Sprachkombination usw.), trägt der Auftraggeber sämtliche
mit diesem Einsatz verbundene Spesen. Diese umfassen insbesondere, jedoch
nicht nur, die Reisespesen bzw. Aufenthaltskosten in dem durch die
jeweilige Situation erforderlichen Zeitraum. Bei Veranstaltungen außerhalb
Wiens werden Spesen unter Berücksichtigung des tatsächlichen
Wohnortes/Berufswohnsitzes des Teammitglieds berechnet. An Reisespesen
werden unabhängig von der tatsächlich gewählten Reiseart bei Einsätzen
innerhalb Österreichs entlang der Hauptstrecken der ÖBB (Westbahn,
Südbahn) üblicherweise die Bahnkosten 2. Klasse zum Normaltarif laut ÖBB
Website sowie die lokalen Transportkosten am Veranstaltungsort in Rechnung
gestellt. Am Veranstaltungsort werden üblicherweise Taxidienste in
Anspruch genommen. Bei Veranstaltungsorten abseits der Hauptstrecken der
ÖBB (Westbahn, Südbahn) steht es dem Auftraggeber frei, auf seine Kosten
einen Sammeltransport für die Teammitglieder zu organisieren, wobei
hierfür eine für die einzelnen Teammitglieder akzeptable Frequenz zu
gewährleisten ist bzw. unakzeptable Anschlusswartezeiten (mehr als 30
Minuten) zu vermeiden sind. Auf Wunsch des Auftraggebers und bei zeitlich
vorteilhaften Verbindungen sind auch innerhalb Österreichs
Flugverbindungen akzeptabel, wobei die Kosten direkt vom Auftraggeber zu
übernehmen sind.
Bei internationalen Einsätzen steht es der Firma Brainstorm frei, die
Reiseart der Teammitglieder zu wählen. Die Kosten sind vom Auftraggeber zu
übernehmen.
Ist aus Gründen Höherer Gewalt eine Anreise auf dem geplanten und
vereinbarten Wege nicht möglich (z.B. katastrophen- oder terrorbedingte
Sperren), so kann auf Ermessen der Firma Brainstorm zur Sicherstellung der
vereinbarten Dienstleistung eine andere Reiseart gewählt werden und sind
diese (etwaig zusätzlich) entstehenden Reisekosten vom Auftraggeber zu
übernehmen, selbst wenn diese nicht dem üblichen Reisemodus entsprechen
(Km-Geld, Maut etc.).
Aufenthaltsspesen umfassen Übernachtungs- und Verpflegungskosten.
Bei Veranstaltungen außerhalb Wiens bzw. bei Veranstaltungen innerhalb
Wiens im Falle der durch die Veranstaltung bedingten Notwendigkeit,
Dolmetscher/Techniker von einem anderen Ort einzusetzen (lokal nicht/nicht
mehr verfügbare Sprachkombination etc.) erfolgt die Anreise am Tag vor
Veranstaltungsbeginn. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für die
Unterbringung in einem Hotel oder in einer gleichwertigen Einrichtung,
wobei als Mindestkategorie 3 Sterne vereinbart werden. Es sind
Einzelzimmer in entsprechender Anzahl der Teammitglieder zur Verfügung zu
stellen. Wenn nicht anders vereinbart, sind die Zimmer vom Auftraggeber
direkt zu organisieren und zu begleichen, Reservierungen sind auf den
Namen „Brainstorm Sprachdienstleistungen GmbH“ vorzunehmen. Sollte auf
Grund der spezifischen Gegebenheiten bei einer Veranstaltung der
Technikaufbau mehr als 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn begonnen werden
müssen, so sind die Aufenthaltskosten der Techniker ab diesem Zeitpunkt
bzw. dem betreffenden Vorabend vom Auftraggeber zu übernehmen. Entsprechen
die vom Auftraggeber bereit gestellten Zimmer wider Erwarten nicht den
vereinbarten Kriterien, ist die Firma Brainstorm berechtigt, Zimmer in
einem anderen Beherbergungsbetrieb der vereinbarten Kategorie zu nehmen
und diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Abreise erfolgt
üblicherweise am letzten Tag der Veranstaltung. Ist dies aus
zeitlichen/logistischen Gründen nicht möglich/zumutbar (Abreise nach
letzter Zugverbindung zum Wohnsitz des Teammitglieds, Ende der
Veranstaltung nach 20:00 Uhr usw.), ist auch die Übernachtung für diese
Nacht vom Auftraggeber zu übernehmen.
Die Fa. Brainstorm steht dem Auftraggeber vor, während und nach der
betreffenden Veranstaltung als alleiniger Ansprechpartner zur Verfügung
und bietet ihre Leistungen entweder als Gesamtpaket oder einzeln an. Es
wird darauf verwiesen, dass es Dolmetschern der Fa. Brainstorm
ausdrücklich vertraglich untersagt ist, mit Auftraggebern der Fa.
Brainstorm direkt zusammenzuarbeiten. Der Auftraggeber erklärt sich daher
bereit, im Falle eines Verstoßes, an dem sie als Auftraggeber für einen
Dolmetscher oder/und Übersetzer der Fa. Brainstorm beteiligt sind, bei
einem Rechtsstreit für die Fa. Brainstorm als Zeugen zu erscheinen.
Dolmetscher dürfen zudem vom Auftraggeber nur nach Rücksprache mit und
schriftlicher Zustimmung durch die Fa. Brainstorm in Unterlagen und
Publikationen des Auftraggebers oder sonstiger mit der Veranstaltung
zusammenhängender Unterlagen und Publikationen namentlich genannt
werden.
Bei etwaigen Beschwerden des Auftraggebers hinsichtlich der Qualität der Dolmetschung ist dieser verpflichtet
Ein Haftungsanspruch bei Qualitätsbemängelungen der Dolmetschung beschränkt sich höchstens auf den Auftragswert und besteht von Seiten des Auftraggebers ausschließlich gegenüber dem einzelnen Dolmetscher, nicht jedoch gegenüber der Fa. Brainstorm.
Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar
nach Zugehen der Rechnung per Überweisung zu erfolgen. Es wird
grundsätzlich kein Skonto gewährt.
Die Fa. Brainstorm ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu
verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die
Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 %
kontokorrentmässig in Anrechnung gebracht. Im weiteren sind Inkasso- und
Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Der Auftraggeber verpflichtet sich für
den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die
entstehenden Mahnund Inkassospesen zu ersetzen. Sofern die Fa. Brainstorm
selber mahnt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen
Betrag von EUR 30 zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden,
insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge
Nichtzahlung entsprechend höherer Zinsen auf allfällige Kreditkonten
unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu
ersetzen
Tritt der Auftraggeber vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück, so hat er bei:
a. Rücktritt bis zum 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %
b. Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 100 %
der im Vertrag vereinbarten Honorare zuzüglich 20 % MWSt. zu
entrichten. Entstandene Kosten für Fremdleistungen (z.B. bereits gebuchte
Flugtickets der Dolmetscher, Hotelbuchungen, Briefings usw.) sind
zuzüglich zu entrichten.
Bei Veranstaltungen während der Spitzenmonate der Konferenzsaison
(Spitzenmonate der Konferenzsaison sind die Monate Mai, Juni, September,
Oktober) gilt der Stornosatz von 100% für alle Rücktritte vom Vertrag, die
später als am 31. Tag vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Zeit-/Datumsänderungen sind nach der Beauftragung nur bis zum 31. Tag vor
der Veranstaltung kostenlos und nur nach Maßgabe der
Dolmetscherverfügbarkeit möglich. Zeit- /Datumsänderungen zu einem
späteren Zeitpunkt sind mit Mehrkosten verbunden, die von Fall zu Fall von
der Fa. Brainstorm zu bestimmen sind.
Für den Fall der Höheren Gewalt ist die Fa. Brainstorm verpflichtet,
den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt
sowohl die Fa. Brainstorm als auch den Auftraggeber, vom Vertrag
zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Fa. Brainstorm Ersatz für
bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
Als Höhere Gewalt gelten insbesondere: Arbeitskonflikte,
Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die
nachweislich die Möglichkeit der Fa. Brainstorm, den Auftrag
vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen, Zufall,
Krankheit, Unfall, Tod.
Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Fa. Brainstorm oder den mit ihr verbundenen Unternehmen verarbeitet.
Nebenabreden, Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie
der jeweiligen Einzelverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
Sollten einzelne dieser Bedingungen - gleich aus welchem Rechtsgrund -
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bedingungen nicht berührt.
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesen Bedingungen und den
Einzelverträgen sich ergebenden Streitigkeiten ist Wien.
ES GILT ÖSTERREICHISCHES RECHT
Stand: 01.07.2008